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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FUSSPRODUKTE
Inh. Norbert Kriescher
Friedrich-Ebert-Allee 100
52066 Aachen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.01.2007


1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen.
Die Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Abnehmers mit uns. Geschäftsbedingungen des
Abnehmers werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil.
Unsere Angestellten sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen nicht befugt;
Ergänzende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


2. Preise
Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des Auftragsschreibens und nach der Maßgabe,
der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Die Katalogpreise haben nur so lange Gültigkeit, bis evtl. Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten erfolgen und werden
nicht als Vertragsgrundlage anerkannt. Die Preise sind immer freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich
jeweils gesetzlich geltender Mehrwertsteuer rein netto ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Verzollung und
Mehrwertsteuer nicht ein. Bis zu einem Auftragswert von nett EURO 100.- liefern wir grundsätzlich unfrei. Ab netto EURO
100.- liefern wir frei deutsche Empfangsstation, außer Inseln Mehrkosten für Sonderbehandlung, wie z.B. Express,
Schnellpakete, Eilboten usw. gehen zu Lasten des Empfängers. Die Zahlung ist vorzunehmen innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto. Zahlungsverzug darüber hinaus verpflichtet zur Entrichtung von Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweils geltenden Bundesbangdiskontsatz.


3. Eigentumsvorbehalt
Die ausgelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises, bei Entgegennahme von Schecks oder
Wechseln bis zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass wir scheck- oder wechselrechtlich nicht mehr in Anspruch
genommen werden können. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichem
Sondervermögen sichert der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus unsere sämtlichen Forderungen aus de
Geschäftsbeziehungen. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldenforderung. Die
Veräußerung der Ware ist dem Besteller nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet.und nur, solange er sich nicht mit
seinen Vertragspflichten in Verzug befindet. Der Abnehmer ist Sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, zur
Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verarbeitung entstehenden Produkte im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der kaufmännische Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Kunden im Zusammenhang mit
Weiterveräußerung einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechen an uns ab.
Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis weiterveräußert, erfasst die Abtretung jene
Forderung nur in Höhe des Preises für die von uns gelieferte Ware. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen zu widerrufen und deren
Abtretung offen zu legen. Übersteigt der Wert Sicherungsmittel den zu sichernden Forderungsbetrag um mehr als 20%,
so sind wir zur Freigabe von Sicherungsgut verpflichtet. Die Auswahl treffen wir nach freiem Ermessen.


4. Lieferungen
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Fest vereinbarte Lieferfristen bedürfen besonderer
schriftlicher Vereinbarung und beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller
Auftragseinzelheiten. Teillieferungen und Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit darf der Abnehmer nicht zurückweisen.
Wird die Lieferung durch unvorhersehbare Hindernisse verzögert, etwa durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen
oder Störungen beim Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.


5. Mängelrügen
Unsere Lieferungen sind nach Empfang zu prüfen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 377, 378 HGB.
Transportschäden sind grundsätzlich dem zuständigen Spediteur zu melden, da wir für solche Schäden nicht haften. Bei
begründeten und rechtzeitigen Rügen und Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung und/oder- nach
unserer Wahl – zur Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung – oder wenn die Ersatzlieferung nicht innerhalb
angemessener Frist erfolgt – kann der Kund Herabsetzung des Preises oder seiner Wahlrückgängigmachung des Vertrages
verlangen.


6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Abnehmer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der
Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind.Ein Zurückhaltungsrecht besteht nur, sofern es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Ansprüche des Kunden gegen uns dürfen nur mit unsere Zustimmung abgetreten
werden.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen -ist Aachen.
Erfüllungsort ist am Sitz unserer Firma. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Gerichtssprache ist deutsch.


8. Datenschutz
Der Abnehmer ist damit einverstanden, daß seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten mit Hilfe automatisierter
Datenverarbeitungsanlagen bearbeitet und gespeichert werden.


9 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird durch die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.